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Coronavirus SARS-CoV-2

Gesundheit/ Seuchen

Gesundheitsministerium stellt Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie vor

Birgit Hoffmann Coronavirus, Deutschland, Grundschulen, Hochschulen, Krankenhäuser, Nordrhein-Westfalen, NRW, Pflegeheime, SARS-CoV-2, Schulen Freitag, 13 März, 2020

Neue Regelungen für Veranstaltungen, Schulen sowie Krankenhäuser

Vor dem Hintergrund der gestrigen Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erarbeitet.

“Ich hätte mir gewünscht, dass die heute beschlossenen Maßnahmen nicht notwendig wären. Aber wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir so gravierende Schritte ergreifen müssen, um mehr Zeit zu gewinnen. Wir müssen unsere krankheitsanfälligen Mitbürgerinnen und Mitbürger schützen”, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Das Maßnahmenpaket sieht vor, dass die örtlichen Behörden alle nicht notwendigen Veranstaltungen im Land absagen sollen. Als nicht notwendige Veranstaltungen gelten laut neuem Erlass des Gesundheitsministeriums Veranstaltungen, die nicht zwingend – insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffenlichen Sicherheit und Ordnung – erforderlich sind.

Der Erlass wird am 13.03.2020 veröffentlicht und gilt bis auf weiteres.

Zudem bittet das Gesundheitsministerium alle Bürgerinnen und Bürger, selbst kritisch zu überprüfen, ob geplante Veranstaltungen, wie Feiern und private Termine, notwendig sind.

Die Landesregierung hat zudem beschlossen, den Unterrichtsbetrieb an allen Schulen ab kommenden Montag (16. März) einzustellen. Für bestimmte Personengruppen, deren Kinder in die Klassenstufen 1 bis 6 gehen, wird an den Schulen eine Notbetreuung eingerichtet. Zugang hierzu haben Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die in Funktionsbereichen arbeiten, die für die Auftrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Pandemiebekämpfung zwingend notwendig sind. Zu diesen Berufsgruppen gehören zum Beispiel medizinisches und pflegerisches Personal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Justizbehörden.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt außerdem den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen, nicht notwendige – sogenannte elektive – Operationen in Krankenhäusern zu verschieben, um die erforderlichen Kapazitäten für Patienten freizuhalten, die aufgrund der Coronavirusinfektion erkrankt sind. Eine konkretisierende Handreichung des Ministeriums ist in der Vorbereitung.

Das Ministerium bereitet darüber hinaus einen Erlass vor, der Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern stark einschränkt. Der Erlass empfiehlt unter anderem deutliche Einschränkungen der Besuche mit Ausnahmen für medizinisch oder ethnisch-soziale Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten) in den Krankenhäusern.

Der Erlass für die Pflegeeinrichtungen sieht vor, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten sowie Personen, bei denen ein Infektionsverdacht nach den Kategorisierungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) besteht, die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in den besonders schutzbedürftige Menschen leben, nicht mehr besuchen dürfen. Darüber hinaus werden Besuche auf maximal eine Stunde pro Tag und eine Person je Bewohnerin bzw. Bewohner beschränkt. Veranstaltungen mit Externen sind zu unterlassen.

Des Weiteren stellen die Gesundheitsfachschulen sowie Pflegeschulen im Land ab kommenden Montag (16. März). den Lehrbetrieb ein. Die Schülerinnen und Schüler der Gesundheitsfachberufe sowie die Pflegeschülerinnen und -schüler werden aufs erste ihre praktischen Ausbildungsinhalte zum Beispiel in den Pflegeheimen absolvieren.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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