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Ernährung

Stevia-Extrakt endlich als Süssstoff zugelassen

Birgit Hoffmann Extrakt, Stevia, Steviosid, Süssstoff, Zulassung Mittwoch, 16 November, 2011

Stevia wird in vielen asiatischen Ländern als Ersatz für Süssstoff eingesetzt. Stevia hat die bis zu 300-fache Süsskraft von Zucker, ist nicht im Gegensazu zu Zucker nicht kariogen. Stevia ist für Diabetiker geeignet. Das Steviosid ist der wichtigste Inhaltsstoff der Steviablätter und für deren süssen Geschmack der Pflanze verantwortlich. Getrocknete zerstossene Blätter haben etwa die 30 fache Süsse normalen Zuckers, das extrahierte Steviosid ist ca. 300x so süss wie Zucker. Man kommt zum Süssen von Kaffee oder Tee mit sehr geringen Mengen aus.

Die Europäische Kommission laut einer Pressemeldung am 14.11.2011 zwei Rechtsvorschriften verabschiedet, mit denen die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen bald noch sicherer und transparenter sein soll als bislang. Hier finden Sie dazu einen kurzen Überblick. Im Verlauf einer Neubewertung von Zusatzstoffen hat die Kommission zusätzlich der Verwendung des natürlichen Süssungsmittels Steviolglykoside, das aus der  Stevia-Pflanze gewonnen wird, in mehreren Lebensmittelkategorien zugestimmt.  

Stevia-Extrakt  auch als  Süsskraut oder Honigkraut bekannt  trägt jetzt eine „E-Nummer“: Die aus dem Kraut der südamerikanischen Stevia-Pflanze extrahierten Steviolglycoside reihen sich ab dem 3. Dezember 2011 unter der Nummer „E 960“ in die Liste der als Zusatzstoff zugelassenen Süssstoffe ein. Sie dürfen dann zum Süssen diverser Lebensmittel eingesetzt werden, etwa für alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Speiseeis, Milchprodukte und Konfitüren. Vorausgesetzt, die gesetzlich festgelegten Höchstmengen werden eingehalten. Damit können Stevia-Befürworter nach langem Hin und Her zumindest einen Teilerfolg für sich verbuchen. Doch noch ist die Geschichte nicht zu Ende: Reines Stevia-Kraut darf nach wie vor nicht als Zutat in Lebensmitteln eingesetzt werden.

Auch der Anbau der Pflanze in Europa bleibt vorerst verboten. Über vier Jahre dauerte das Zulassungsverfahren für die Steviolglycoside. Seine Geschichte ist eng verknüpft mit der des Stevia-Krauts, aus dem die Glycoside extrahiert werden. Das in Südamerika heimische Kraut wird wegen seiner stark süssenden Eigenschaften – es ist rund 300mal süsser als Zucker – dort seit jeher verwendet. Punkten kann es ausserdem damit, dass es praktisch kalorienfrei und nicht kariogen ist (verursacht keine Karies). Für das reine Kraut ergaben Studien jedoch Hinweise auf eine mögliche gesundheitsschädigende Wirkung. Für den Extrakt – die Steviolglycoside – hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dagegen im Januar 2011 eine Sicherheitsbewertung abgegeben.

Danach gilt eine tägliche Aufnahmemenge von 4 Milligramm Steviolglycoside pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich. Das Problem, das die EFSA nach wie vor sieht: Konsumieren Erwachsene, insbesondere aber Kinder grosse Mengen des süssenden Stoffes, kann dieser Wert leicht überschritten werden. Etwa bei Erfrischungsgetränken gilt das als gar nicht so unwahrscheinlich. Deshalb enthält die Zulassung Höchstmengen, die strikt eingehalten werden müssen. Die Europäische Kommission geht in den am 14.11.2011 beschlossenen beiden Zusatzstoffverordnungen sogar noch weiter. Sie kündigte an, dass sie von Herstellern und Verwendern der Steviolglycoside Angaben über die tatsächliche Verwendung des Süssstoffes einfordern und diese den Mitgliedstaaten zugänglich machen wird.

Quellen:  aid.de,  freestevia.de

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