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Ernährung/ Gesundheit

Häufig gestellte Fragen zur aktuellen Kontaminationssituation in Futtermitteln und Lebensmitteln

Birgit Hoffmann Dioxinwert, Eier, Fleisch, Gewichtsklasse, Güteklasse, Haltungsform, Kennzeichnung, PCDD, PCDF, polychlorierte Dibenzo-p-dioxine, polychlorierte Dibenzofurane, Stempel auf dem Ei Donnerstag, 6 Januar, 2011

1. Welche Lebensmittel sind betroffen?
Nach aktuellem Kenntnisstand wurden erhöhte Dioxinwerte bei Eiern und im Fleisch von Legehennen nachgewiesen.

2. Gibt es eine Liste, aus der ersichtlich ist, welche Betriebe mit dioxinbelasteteten Futtermitteln beliefert wurden? Wo ist diese ggf. einzusehen?
Die Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Behörden in den Bundesländern ermitteln derzeit die Vertriebswege und die Warenströme.

3. Kann ich durch die Kennzeichnung auf dem Ei bzw. der Verpackung erkennen, von welchem Hof es stammt?
Gemäss den Verordnungen 1907/90/EWG und 2295/2003/EG in ihrer jeweils gültigen Fassung muss die Verpackung von Hühnereiern folgende Angaben tragen:

  • Güte- und Gewichtsklasse
  • Haltungsform
  • Name, Anschrift und Kennnummer der Packstelle
  • Zahl der verpackten Eier
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), maximal 28 Tage
  • Die Angabe „Verbraucherhinweis: Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren“

Bei lose im Einzelhandel angebotenen Eiern müssen die Angaben auf einem Schild neben der Ware angegeben sein.

Aus dem Stempel auf dem Ei geht der Produktionsbetrieb hervor: Den Betrieben wird eine individuelle Nummer zugeteilt. An diese Kennnummer können weitere Stellen angefügt werden, zum Beispiel für den Stall. Weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.was-steht-auf-dem-ei.de/home/was-steht-auf-dem-ei/

4. Muss man nun auf den Verzehr von Fleisch und Eiern verzichten?
Nein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht auf der Grundlage der bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse von Eiern und Geflügelfleisch keine akute Gesundheitsgefahr für Verbraucher durch den einmaligen Verzehr dieser Produkte.

5. Sind auch Bio-Produkte betroffen?
Nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.

6. Was ist Dioxin? Welche zulässigen Grenzwerte gelten?
Der Begriff „Dioxine“ bezieht sich auf zwei Klassen unterschiedlich chlorierter Kohlenwasserstoffverbindungen, die aus 75 polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF) bestehen. Dioxine (PCDD/F) haben ähnliche chemische, physikalische und toxikologische Eigenschaften und sind lipophile Verbindungen, die sich im Fettgewebe von Tieren und Menschen anreichern. Als besonders toxisch und gleichzeitig persistent gelten 17 Kongenere, das heisst chemische Verbindungen mit der gleichen Grundstruktur, die in 2,3,7,8-Stellung chloriert sind. Persistente Stoffe sind chemische Substanzen, die in der Umwelt über lange Zeit stabil sind.

Das Kongener mit der höchsten Toxizität ist das 2,3,7,8-TCDD, das Seveso-Dioxin. In Relation zu diesem Kongener werden den anderen 2,3,7,8-substituierten Dioxinen Toxizitätsäquivalentfaktoren (TEF) zugeordnet. Die Konzentrationen der einzelnen Kongenere werden mit den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten TEF multipliziert und anschliessend addiert. Daraus ergibt sich als Summe die Dioxin-Toxizitätsäquivalentkonzentration (WHO-PCDD/F-TEQ).

Dioxine sind unerwünschte Stoffe, die hauptsächlich bei bestimmten industriellen Prozessen sowie bei Verbrennungsprozessen, z. B. bei der Verbrennung von Haus- und Son-dermüll, zwangsläufig entstehen und freigesetzt werden können. Sie wurden und werden also, ausgenommen für wissenschaftliche Zwecke, nicht zweckbestimmt produziert [Quelle: BfR].

Gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 gelten folgende Höchstgehalte für Dioxine:
Fleisch und Fleischerzeugnisse (ausser geniessbare Nebenprodukte der Schlachtung)
Rind und Schaf: 3,0 pg/g Fett
Geflügel: 2,0 pg/g Fett
Schwein:1,0 pg/g Fett
Rohmilch und Milcherzeugnisse, einschl. Butterfett: 3,0 pg/g Fett
Hühnereier und Eiprodukte: 3,0 pg/g Fett

Quelle: BVL

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