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Ernährung

Aus für deutschen Wildblütenhonig?

KHK Mittwoch, 17 Januar, 2007

Experten fordern einheitliche Kriterien für Honig aus Wildpflanzen

(aid) – Was versprechen Sie sich von einem Wildblütenhonig? Den „goldenen Nektar duftender Blüten“ aus einer „vielfältigen Flora zauberhafter Naturlandschaften“? Was die Werbung so blumig beschreibt, ist für Lebensmittelkontrolleure schwer nachprüfbar. Denn den Ursprung des Nektars können sie lediglich bei Sortenhonigen, wie Rapshonig, aufgrund von Farbe, Geruch und Geschmack feststellen. Bei einer Mischung aus Wildblüten verraten die im Honig nachweisbaren Pollen lediglich die Familie, selten jedoch Art und Sorte der verschiedenen Nektar liefernden Pflanzen. Nur wer das Sammelgebiet der Bienen kennt, kann Rückschlüsse darauf ziehen, ob der Honig überwiegend von wild wachsenden oder von kultivierten Pflanzen stammt. Hierzulande dominieren Kulturpflanzen das Landschaftsbild. Deutsche Bienen sind deshalb nach Ansicht des Bienenforschers Werner von der Ohe kaum in der Lage, Wildblütennektar zu sammeln. Bislang sind sich aber selbst Juristen nicht einig, welche Anforderungen ein Wildblütenhonig überhaupt erfüllen muss, um diese Bezeichnung tragen zu dürfen. Denn der Begriff „Wildpflanze“ ist nicht eindeutig definiert. Professor von der Ohe und weitere Honigexperten setzen sich deshalb für einheitliche Beurteilungskriterien ein. Sie schlagen vor, die Pflanzenvielfalt in den Mittelpunkt der Bewertung zu stellen. Denn Verbraucher denken bei „Wildblüten“ vermutlich nicht nur an wilde, nicht kultivierte Arten, sondern erwarten auch, dass diese in einem natürlichen Biotop mit vielen verschiedenen Pflanzenarten wachsen. Demnach müsste Honig, der überwiegend von nur einer – wenn auch wild wachsenden – Pflanzensorte stammt, als Sortenhonig gekennzeichnet werden, zum Beispiel als Löwenzahnhonig. Ein weiteres Kriterium für Wildblütenhonig sollte sein, dass der Nektaranteil von nicht kultivierten Pflanzen im Honig überwiegt. Im Sinne der deutschen Honig-Verordnung bedeutet „überwiegen“, dass dieser Anteil mindestens 50 Prozent beträgt. Praktisch kann ein Lebensmittelkontrolleur den Nektaranteil nur abschätzen, indem er das Produkt unter dem Mikroskop untersucht. Entscheidend ist dabei, wie viele der im Honig enthaltenen Pollen er bekannten Kulturpflanzensorten zuordnen kann. Setzt sich der Vorschlag der Experten durch, dürfte sich jeder Honig, der diese Anforderungen erfüllen kann, Wildblütenhonig nennen – selbstverständlich auch ein deutscher

Quelle: AID

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