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Ernährung

Falsche Angaben beim Aromatisieren von Speiseeis

KHK Montag, 20 November, 2006

Echte oder synthetische Vanille

(aid) – Aus Kakao, Schokolade, Puddings, Cremes, Gebäck und Speiseeis ist Vanille nicht mehr wegzudenken. Aufgrund des breiten Einsatzspektrums hat das Gewürz für die Lebensmittelindustrie eine grosse Bedeutung. Echte Vanille wird aus Vanilleschoten gewonnen, die mehrere Wochen fermentieren. Dabei bildet sich der Hauptaromastoff, das Vanillin. Der aufwendige Bearbeitungsprozess ist ein Grund für den hohen Preis der Gewürzvanille – nach Safran das zweitteuerste Gewürz. Da wundert es nicht, dass Vanillin längst deutlich günstiger synthetisch oder biotechnologisch hergestellt wird. Ausserdem würde die jährliche weltweite Produktion natürlicher Vanille gerade eben nur den Vanillin-Bedarf Deutschlands decken. Allerdings darf echte Vanille ohne entsprechende Deklaration nicht durch synthetische ersetzt werden. Derartigen Verfälschungen waren Mitarbeiter des Lebensmittelinstituts Oldenburg (LI OL) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf der Spur. Wie bereits im Vorjahr untersuchten sie Vormischungen zum Aromatisieren von Speiseeis sowie Vorprodukte wie Vanille-Zucker aus Bäckereien. Das Ergebnis: Von 18 Vormischungen wurden 16 Proben wegen Täuschung beanstandet. Sie enthielten keine echte Vanille, obwohl durch die Kennzeichnung davon auszugehen war. In 14 der beanstandeten Proben fanden die Mitarbeiter sogar die für die Vanille-Schoten typischen kleinen schwarzen Körnchen, die laut LAVES als äusserlicher Nachweis für echtes Vanillearoma gelten. Auch bei dem getesteten Vanille-Zucker aus Backstuben kam es zu Beanstandungen: Zwei der sieben als Vanille-Zucker gekennzeichneten Proben enthielten synthetisch hergestelltes Vanillin. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Steht auf dem Etikett Vanille, müssen in dem Produkt echte Vanille oder Auszüge daraus enthalten sein. Verwendet der Hersteller synthetisch oder biotechnologisch hergestelltes Vanillin, muss bei der Verkehrsbezeichnung eine Angabe wie beispielsweise „mit Vanillegeschmack“ stehen. Da die Naturvanille neben Vanillin noch eine Vielzahl weiterer Aromastoffe und andere Verbindungen enthält, die zusammen erst das Gesamtaroma ausmachen, ist reines Vanillin kein vollständiger Vanilleersatz.

Quelle: AID

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