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Naturschutz

EU-Kommission stellt Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland ein

KHK Donnerstag, 16 November, 2006

Meldung von Schutzgebieten jetzt vollständig

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein über 10 Jahre andauerndes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen. Kern des Verfahrens war die jahrelang mangelhafte und viel zu zögerliche Meldung von Schutzgebieten nach der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) durch die deutschen Länder. „Die Bundesländer haben sich zuletzt sehr intensiv bemüht, ihre Schutzgebietsmeldungen auf einen Stand zu bringen, der sich auch im europäischen Vergleich sehen lassen kann“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens am Freitag (13.10.) dokumentiert die EU-Kommission, dass sie die Ausweisung von Schutzgebieten aus Deutschland nun als ausreichend ansieht. „Das europäische Netz Natura 2000 ist für den Naturschutz ein Juwel. Jetzt, nachdem der langjährige Ärger um die Meldungen vom Tisch ist, besteht endlich die Chance, Natura 2000 vor Ort mit Leben zu erfüllen. Denn die Bewahrung des europäischen Naturerbes ist auch eine Chance die Entwicklung des ländlichen Raumes“, so Gabriel.

Die europäische FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) sieht vor, ein europaweites Netz von Schutzgebieten „Natura 2000“ zu errichten. Dazu waren alle Mitgliedstaaten aufgefordert, bis zum Jahr 1995 die entsprechenden Gebiete nach Brüssel zu melden. Gerade Deutschland war hier lange Jahre sehr zögerlich und wurde deswegen im Jahr 2001 vom Europäischen Gerichtshof wegen mangelnder Meldung von Gebieten verurteilt. Da auch nach diesem Urteil die Meldungen der Länder noch nicht die geforderte Qualität aufwiesen, führte die Kommission im April 2003 das Verfahren als Zwangsgeldverfahren fort. Es drohte somit bei einer erneuten Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof ein Zwangsgeld von bis zu 900.000 Euro täglich. Im Dezember letzten Jahres erhielt Deutschland eine letzte 2-Monatsfrist, bevor die Kommission Klage erhoben hätte. „Erfreulicherweise ist es uns innerhalb dieser Frist gelungen, in sehr konstruktiver Weise mit den Ländern die teilweise sehr schwierigen letzten Problempunkte bei den Meldungen auszuräumen“, sagte Gabriel.

Quelle: BMU

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